Weil petzen nicht gleich petzen ist...
Gewaltfreier Umgang und die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit sind für uns mehr als gesetzliche Regelungen ( BGB § 1631, BayKibig, PrävG). Sie sind die wichtigste Grundlage unseres Arbeitens. So bieten wir Kindern und Jugendlichen Orte der Sicherheit und Wertschätzung.
Daher haben wir für jede unserer Einrichtungen ein eigenes Schutzkonzept erarbeitet. Mit diesem möchten wir Kindeswohlgefährdungen jeder Art vorbeugen und verhindern.
Es beschreibt Maßnahmen zum Schutz vor grenzüberschreitendem Verhalten, vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt. Dies gilt sowohl innerhalb der Einrichtung als auch im persönlichen Umfeld.
Jedes Schutzkonzept besteht aus folgenden Bausteinen:
• Schutzvereinbarungen zu Nähe und Distanz
• Präventives Personalmanagement
• sexualpädagogisches Konzept
• Beschwerdesysteme für Kinder
• Partizipation und Rechte von Kindern
• Kriseninterventionspläne
• Rehabilitation von zu Unrecht Beschuldigten
• Verhaltenskodex und einiges mehr.
Unsere Kinder und Jugendlichen haben das unumstößliche Recht ihre Grenzen zu wahren. Sie haben das Recht "Nein!" zu sagen. Und sie haben das Recht Grenzverletzungen ohne Scham und Angst anzusprechen.
Unser Team stärken wir darin aktiv hinzusehen und eigenes Handeln zu reflektieren. Sie werden darin geschult Verdachtsfälle zu erkennen und mit ihnen professionell umzugehen.
Unsere Loyalität liegt immer auf Seiten des Kindeswohl.